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Invaliditätsleistung: 50.000 EUR mit 400%iger Progression - 200.000 EUR bei VollinvaliditätBergungskosten: 10.000 EURKosmetische Operationen: 10.000 EURRehabilitations-Beihilfe: 1.000 EURTodesfallleistung: 10.000 EURKrankenhaustagegeld: 25 EUR
Der Versicherungsschutz beginnt für die versicherte Person mit dem besteigen des Fahrzeuges unmittelbar vor dem offiziellen Start der Veranstaltung bzw. dem Beginn des offiziellen Trainings auf der Rennstrecke.
Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
Vertragsgrundlagen: Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung SRC 2024
Der Antragsteller bestätigt, dass er die zugrunde liegenden AVB, Bes. Vers. Bedingungen u. Klauseln, die Verbraucher- und Produktinfos sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung vor Antragstellung eingesehen und auf seinem Rechner gespeichert hat.Versicherungsbedingungen für die Motorsportunfallversicherung *
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. *
Hiermit beauftragt der Antragsteller den Versicherungsmakler Claus Fischer mit der Besorgung von Versicherungsschutz für eine Motorsportunfallversicherung. Eine weitere Beratung und Betreuung in anderen Versicherungsangelegenheiten ist nicht gewünscht, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages ist dieser Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 1.500.000 Euro begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Antragsteller hat die Versicherungssummen im Antrag selbst ausgewählt und verzichtet somit auf eine Beratung und schriftliche Dokumentation durch den Vermittler. Dieser Verzicht kann sich nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler geltend zu machen. *
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