Motorsport Haftpflichtversicherung tageweise

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Veranstaltung

Mehrtägig

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Leistungen

Versicherungssummen   Variante 1 Motorrad Variante 2 Automobil 
Personenschäden je Ereignis

   7.500.000,-- EUR 

 7.500.000,-- EUR 

Sachschäden

     1.300.000 ,-- EUR 

   1.300.000 ,-- EUR 

*Sachschäden an Teilnehmern untereinander

und/oder gegen den Veranstalter

 

 400.000,-- EUR

 

 400.000,-- EUR

 

Vermögensschäden    50.000,-- EUR   50.000,-- EUR 
Einmalbetrag pro Tag
inkl. 19% Versicherungssteuer
 
119,00 EUR 

142,80 EUR 
   
Versicherungssummen   Variante 1 Motorrad Variante 2 Automobil 
Personenschäden je Ereignis

   7.500.000,-- EUR 

 7.500.000,-- EUR 

Sachschäden

     1.300.000 ,-- EUR 

   1.300.000 ,-- EUR 

*Sachschäden an Teilnehmern untereinander

und/oder gegen den Veranstalter

 

 400.000,-- EUR

 

 400.000,-- EUR

 

Vermögensschäden    50.000,-- EUR   50.000,-- EUR 
Einmalbetrag pro Tag
inkl. 19% Versicherungssteuer
 
119,00 EUR 

142,80 EUR 
   

*klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Entschädigungsleistung nur erfolgt, wenn es sich dem Grunde nach um versicherte Sachverhalte handelt und (insbesondere unter Beachtung der zwingend notwendigen Haftungsverzichtserklärung) eine Haftung des in Anspruch genommenen Teilnehmers verbleibt.

Versicherungsabschluss

Invaliditätsleistung: 50.000 EUR mit 400%iger Progression - 200.000 EUR bei Vollinvalidität
Bergungskosten: 10.000 EUR
Kosmetische Operationen: 10.000 EUR
Rehabilitations-Beihilfe: 1.000 EUR
Todesfallleistung: 10.000 EUR
Krankenhaustagegeld: 25 EUR

Zahlungsart

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht

1. der versicherten Person (Fahrer/in)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.

2. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und –Eigentümer untereinander.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung der Versicherung zu befriedigen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Geltungsbereich ist Europa.

Vertragsgrundlagen:

-Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung SRC 2024

-Besondere Bedingungen Teilnehmerhaftpflicht

Anmerkung / Hinweis (Obliegenheit im Schadenfall)

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
schriftlich anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.

Bedingungen1 *
Bedingungen2 *
Bedingungen3 *
Bedingungen4 *