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*Sachschäden an Teilnehmern untereinander
und/oder gegen den Veranstalter
400.000,-- EUR
*klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Entschädigungsleistung nur erfolgt, wenn es sich dem Grunde nach um versicherte Sachverhalte handelt und (insbesondere unter Beachtung der zwingend notwendigen Haftungsverzichtserklärung) eine Haftung des in Anspruch genommenen Teilnehmers verbleibt.
Invaliditätsleistung: 50.000 EUR mit 400%iger Progression - 200.000 EUR bei VollinvaliditätBergungskosten: 10.000 EURKosmetische Operationen: 10.000 EURRehabilitations-Beihilfe: 1.000 EURTodesfallleistung: 10.000 EURKrankenhaustagegeld: 25 EUR
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht
1. der versicherten Person (Fahrer/in)Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.
2. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und –Eigentümer untereinander.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung der Versicherung zu befriedigen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Geltungsbereich ist Europa.
Vertragsgrundlagen:
-Versicherungsbedingungen für die Motorsportversicherung SRC 2024
-Besondere Bedingungen Teilnehmerhaftpflicht
Anmerkung / Hinweis (Obliegenheit im Schadenfall)
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Wocheschriftlich anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
Der Antragsteller bestätigt, dass er die zugrunde liegenden AVB, Bes. Vers. Bedingungen u. Klauseln, die Verbraucher- und Produktinfos sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung vor Antragstellung eingesehen und auf seinem Rechner gespeichert hat.Versicherungsbedingungen für die Motorsportunfallversicherung *
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. *
Hiermit beauftragt der Antragsteller den Versicherungsmakler Claus Fischer mit der Besorgung von Versicherungsschutz für eine Motorsportunfallversicherung. Eine weitere Beratung und Betreuung in anderen Versicherungsangelegenheiten ist nicht gewünscht, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages ist dieser Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 1.500.000 Euro begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Antragsteller hat die Versicherungssummen im Antrag selbst ausgewählt und verzichtet somit auf eine Beratung und schriftliche Dokumentation durch den Vermittler. Dieser Verzicht kann sich nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler geltend zu machen. *
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