Hier können Sie die Rennstreckenhaftpflichtversicherung online beantragen.
Deckungssummen:7.500.000 EUR Personenschäden1.300.000 EUR Sachschäden400.000 EUR Sachschäden bei Teilnehmern untereinander und/oder gegen den Veranstalter50.000 EUR Vermögensschäden
Laufzeit: 1 Jahr (automatische Verlängerung)Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. *
Der Antragsteller bestätigt, dass er die zugrunde liegenden AVB, Bes. Vers. Bedingungen u. Klauseln, die Verbraucher- und Produktinfos sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung vor Antragstellung eingesehen und auf seinem Rechner gespeichert hat.Versicherungsbedingungen für die Motorsporthaftpflichtversicherung *
Hiermit beauftragt der Antragsteller den Versicherungsmakler Claus Fischer mit der Besorgung von Versicherungsschutz für eine Rennstreckenhaftpflichtversicherung. Eine weitere Beratung und Betreuung in anderen Versicherungsangelegenheiten ist nicht gewünscht, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages ist dieser Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 1.500.000 Euro begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Antragsteller hat die Versicherungssummen im Antrag selbst ausgewählt und verzichtet somit auf eine Beratung und schriftliche Dokumentation durch den Vermittler. Dieser Verzicht kann sich nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler geltend zu machen. *
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